Gutachten

Zu folgenden Themen und Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:



Bereits seit 1992 ist das Halten bestimmter Hunderassen per Gesetz und Verordnung reglementiert. So sind große Hunde  und „Kampfhunde“ in bestimmten Gemeinden an der Leine zu führen, andere Rassen wiederum von einem Gutachter beurteilen zu lassen und für manche Hunderassen ist gar eine Erlaubnis zur Haltung einzuholen. Selbst ein Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wurde im Jahre 2001 erlassen, in dem u. a. im Strafgesetzbuch der „unerlaubte Umgang mit gefährlichen Hunden“ reglementiert wurde (…bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe!).

Aber auch im täglichen Leben werden immer mehr „Nachbarschaftsstreitigkeiten“ vor Gericht ausgetragen (ihr Hund bellt zu laut…, ihr Hund hat meinen Hund gebissen…, ihr Hund hat mich angesprungen…, ihr Hund läuft frei herum…, ihr Hund ist doch ein „Kampfhund“…, etc.).

Sollten Sie sich mit dieser Problematik konfrontiert sehen, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Übrigens: Eine telefonische Beratung ist kostenlos.

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